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Kein Handel von GbR-Beteiligungen im Zweitmarkt
Donnerstag, den 20. Januar 2011 um 20:09 Uhr

Kein Handel von GbR-Beteiligungen im Zweitmarkt

Warum werden die Anteile bzw. Beteiligungen an Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) nicht im Zweitmarkt gehandelt, so fragen viel Anleger. Die professionellen Käufer im Zweitmarkt, vornehmliche Zweitmarktfonds und Banken, kaufen keine Beteiliungen dieser Rechtsform an – aus gutem Grund. Obwohl viele erfolgreiche Immobilienfonds in der Rechtsform einer GbR konzipiert wurden, ist ein Ankauf der Beteiligungen ausgeschlossen. Die Einkaufskriterien der Zweitmarktfonds schließen den Erwerb von GbRs aus. Eine schlecht GbR kann einen ganzen Zweitmarktfonds ruinieren. Eine Schlechte KG Beteiligung nicht da dort die Haftung beschränkt ist.

Der Grund für diese restriktive Behandlung liegt alleine in der Gesellschaftsform und somit in der gemeinsamen Haftung aller Gesellschafter – über die Beteiligungssumme hinaus. Eine solche Haftung kann nach einem Urteil des BGH nicht mehr durch einen Vertrag ausgeschlossen werden. Auch die Auflösung einer GbR kann schwierig und umständlich werden. Unser Rat lautet daher: Finger weg von Immobilienfonds in der Rechtsform einer GbR!

Beitrag von Jürgen Franke, Experte Zweitmarkt-Immobilienfonds

 

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